Legalisation
Sie wollen im arabischsprachigen
Ausland eine Firma gründen? Dort arbeiten? Heiraten? Oder
ein Kind adoptieren? Hierzu werden Sie den ausländischen
Behörden öffentliche
Urkunden vorlegen müssen.
- Handelsregisterauszüge,
- Vollmachten,
- Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden,
- Zeugnisse der Schulen und Hochschulen,
- Meldebescheinigungen oder
- Scheidungsurteile.
Die ausländischen Behörden werden diese Urkunden in der Regel nur dann akzeptieren, wenn deren Echtheit nachgewiesen worden ist, und zwar in einem besonderen Verfahren: der Legalisation. Die Legalisation erfolgt durch die konsularische Vertretung des Landes, in dessen Hoheitsgebiet die Urkunde vorgelegt werden soll. Sie setzt die Beglaubigung der Urkunde durch die zuständige Behörde, die Übersetzung der Urkunde durch einen ermächtigten Übersetzer und die Beglaubigung der Übersetzung durch das zuständige Oberlandesgericht voraus.
Wenn Sie es wünschen, werde ich die Legalisation Ihrer Dokumente und die dafür erforderlichen Vorbeglaubigungen für Sie veranlassen. Ich benötige dazu von Ihnen die Originaldokumente, eine Vollmacht und eine beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises.
Weitere Informationen zum Thema Legalisation und Beglaubigung finden Sie im Glossar.