Legalisation
Sie wollen im arabischsprachigen
Ausland eine Firma gründen? Dort arbeiten? Heiraten? Oder
ein Kind adoptieren? Hierzu werden Sie den ausländischen
Behörden öffentliche
Urkunden vorlegen müssen.
- Handelsregisterauszüge,
- Vollmachten,
- Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden,
- Zeugnisse der Schulen und Hochschulen,
- Meldebescheinigungen oder
- Scheidungsurteile.
Die ausländischen Behörden werden diese Urkunden in der Regel nur dann akzeptieren, wenn deren Echtheit nachgewiesen worden ist, und zwar in einem besonderen Verfahren: der Legalisation. Die Legalisation erfolgt durch die konsularische Vertretung des Landes, in dessen Hoheitsgebiet die Urkunde vorgelegt werden soll. Sie setzt die Beglaubigung der Urkunde durch die zuständige Behörde, die Übersetzung der Urkunde durch einen ermächtigten Übersetzer und die Beglaubigung der Übersetzung durch das zuständige Oberlandesgericht voraus.
Wenn
Sie es wünschen, werde ich die Legalisation Ihrer Dokumente
und die dafür erforderlichen Vorbeglaubigungen für
Sie veranlassen. Ich benötige dazu von
Ihnen die
Originaldokumente, eine Vollmacht und eine
beglaubigte
Kopie Ihres
Reisepasses oder Personalausweises.