Führerscheinübersetzung



Unter bestimmten Bedingungen dürfen Sie mit Ihrem arabischen Führerschein aus Ägypten, Algerien, Irak, Jemen, Jordanien, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Oman, Palästina, Saudi-Arabien, Syrien, Tunesien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten auch in Deutschland fahren.

Wenn Sie keinen internationalen Führerschein haben, ist dazu eine Übersetzung des arabischen Führerscheins durch einen öffentlich bestellten und allgemein vereidigten Dolmetscher und Übersetzer erforderlich.

Solange Sie noch keinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, können Sie mit Ihrem gültigen und übersetzten arabischen Führerschein unbefristet Kraftfahrzeuge der Klasse führen, für die dieser ausgestellt ist.

Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben Sie, wenn Sie - vereinfacht gesagt - mehr als 185 Tagen im Jahr hier wohnen.
Danach ist Ihr arabischer Führerschein in Deutschland nur noch sechs Monate gültig.

Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben und  die theoretische und praktische Prüfung ablegen. Wenn Sie u. a. das Original Ihres ausländischen Führerscheins zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung vorlegen, kann
auf eine Ausbildung in einer Fahrschule verzichtet werden.

Die erforderliche Übersetzung fertige ich gerne für Sie an. Schicken Sie mir einfach Ihren Führerschein per Einschreiben/Übergabe oder kommen Sie in meinem Büro in Hamburg vorbei.

Beglaubigte Übersetzung eines arabischen Führerscheins: 50,00 Euro plus Porto


Beachten Sie bitte unbedingt das:

Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union